Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 21.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 178/94   

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https://dejure.org/1995,3491
OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,3491)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,3491)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,3491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Drittwerbung durch Ersatzkasse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 13 ABS. 2 UWG; § 1 UWG
    Drittwerbung durch Ersatzkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis für eine Unterlassungsklage eines Interessenverbandes bzw. Fachverbandes der privaten Krankenversicherer; Förderung der allgemeinen Interessen der privaten Krankenversicherung und seiner Mitgliedsunternehmen; Anspruch auf Unterlassung des Beilegens eines an ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1448
  • GRUR 1995, 433
  • WM 1995, 1970
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 178/94
    Es reicht aus, wenn der auf Unterlassung in Anspruch Genommene für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGH in GRUR 1990, 611 ff., 612 f. - "Werbung im Programm" m.w.N.; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdnr. 15 zu § 13 UWG).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82

    Werbung in Schulen

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 178/94
    Es ist zwar nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig, wenn eine mit Einfluß ausgestattete Autoritätsperson sich in die Werbung fremder Unternehmen zu Gunsten deren Waren- oder Leistungsabsatz einspannen läßt (vgl. BGH in GRUR 1984, Seite 665 ff., 666 f. - "Werbung in Schulen" -).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1974 - U (Kart) 8/73
    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1995 - 6 U 178/94
    Gerade im Hinblick auf ihre Stellung als Person des öffentlichen Rechts, welcher in der Vorstellung ihrer Mitglieder der Eindruck einer zumindest behördenähnlichen Institution korrespondiert, wird ihr eine besondere Neutralität unterstellt, die ihre Mitglieder allgemein in hohem Maße geneigt macht, ihren Empfehlungen nachzukommen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1974, Seite 536 ff., 538; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 937).Gestützt wird dies zusätzlich - wie das Landgericht zu Recht hervorhebt - durch den Umstand, daß die Antragsgegnerin im besonders sensiblen und daher ein hohes Maß an Vertrauen ihrer Mitglieder einbindenden Bereich der Krankenversicherung zur Sicherung eines durch gesetzliche Vorgaben geregelten Standards tätig wird.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Soweit das Berufungsgericht gemeint hat, die über Jahre hinweg erfolgende kommentarlose Beifügung der Werbebeilage erwecke nicht den Eindruck einer Empfehlung, weil für den Empfänger offenkundig sei, daß es bei den Elternbriefen der Beklagten zu 2 um die Erörterung und Lösung von pädagogischen Problemen gehe, während die Werbebeilage der Beklagten zu 1 allein das rein kommerzielle Interesse der Kundenwerbung erkennen lasse, ist dies ebensowenig erfahrungswidrig wie seine Annahme, die Beklagte zu 1 habe durch die Bezeichnung "Elterninfo" und die Anrede "Liebe Eltern" keine inhaltliche Beziehung zu den durch die Elternbriefe vermittelten pädagogischen Anliegen hergestellt, sondern lediglich eine persönlich gehaltene Ansprache gewählt, die den Blick auf den kommerziellen Charakter der Werbebeilage nicht verstellt habe (vgl. OLG Köln GRUR 1995, 433, 434 zu einer Fallgestaltung, bei der eine Werbebeilage nicht nur beigefügt, sondern auf sie ausdrücklich Bezug genommen wurde).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 15/98

    Intranet, Deutsches Gesundheitsnetz

    Zu einem wettbewerblichen Unterlassungsanspruch kann das Wettbewerbsverhalten der öffentlichen Hand danach regelmäßig erst dann führen, wenn sie sich dabei sittenwidriger Mittel bedient, beispielsweise unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlich-rechtliche Körperschaft, oder wenn sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt (vgl.BGH a.a.O., -"Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I"-; OLG Köln WM 1995, 1970/1971; dass. WRP 1991, 259/262 -"Schilderverkauf"-).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10740
OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung einer Kostenentscheidung des englischen High Court of Justice

  • unalex.eu

    Art. 1 EuGVÜ
    Anwendungsbereich der Verordnung - Qualifikationsmethode - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Schiedsgerichtsbarkeit - Gegenstandsbereich der Schiedsgerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 510
  • BB 1996, 862
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94
    Dabei handelt es sich um einen ordentlichen Zivilprozeß und nicht um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung (vgl. BGHZ 118, S. 312, 316; Zöller/Geimer 19. Aufl. § 722 ZPO Rn. 16 mwN).

    Dem steht auch nicht entgegen, daß Streitgegenstand unmittelbar das prozessuale Begehren auf Vollstreckbarerklärung ist, weil der Rechtsstreit der Sache nach die Durchsetzung des - vorprozessual abgetretenen - ausländischen Anspruches in Deutschland vorbereiten soll (vgl. BGHZ 118, S. 312 ff., 316).

    Weil es sich um eine prozessuale Frage handelt, bestimmt sich die Prozeßführungsbefugnis auch in einem Prozeß mit Auslandsbeziehungen nach der lex fori, also nach deutschem Prozeßrecht (vgl. Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. vor § 50 Rn. 22; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. Rn. 2234; vgl. auch BGHZ 118, S. 312, 315; a.A. Grunsky ZZP 89, 241, 257 f.).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94
    Ein solches rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse ist dann gegeben, wenn die Entscheidung Einfluß auf die eigene Rechtslage des Prozeßführungsbefugten hat (Zöller-Vollkommer aaO), oder jedenfalls ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Ermächtigten zu bejahen ist (BGHZ 119, 237, 242).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04

    Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der

    Folge der Nichtanwendbarkeit der EuGVVO wäre vorliegend vielmehr die Geltung des Deutsch-Britischen Abkommens vom 14.07.1960 (vgl. dazu BGH NJW 1993, 2688, 2689; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 510; vgl. auch OLG München OLGR 1999, 159 zur alten ZPO-Rechtslage; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O., Anhang V B 5; Bunge, Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in England und Schottland, 2. Aufl., § 8 I., Seite 43; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 38 EuGVVO Rz. 12; Geimer/Schütze, a.a.O., 2. Teil, E. 19 III. Rz. 12), da die Entscheidung des High Court of Justice, Queen´s Bench Division, Commercial Court, dem Anwendungsbereich dieses Abkommens (vgl. Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 des Deutsch-Britischen Abkommens) unterfallen würde, jedenfalls wenn man - wie oben vertreten - die Möglichkeit der Vollstreckbarkeitserklärung überhaupt bejaht.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 123/06

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Die Kostenentscheidung bei einem klageabweisenden Urteil fällt in den Anwendungsbereich, wenn ihm die Hauptsache unterfällt (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1996, 510, 511 ; Schlosser, a.a.O. Art. 1 Rn. 13 a.E.).
  • OLG Celle, 27.10.2010 - 3 U 84/10

    Prozessfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands;

    bb) Es besteht zwar Einigkeit, dass sich die Prozessführungsbefugnis auch in Fällen mit Auslandsberührung grundsätzlich nach der "lex fori", mithin dem deutschen Prozessrecht beurteilt (vgl. BGHZ 118, 312, 315; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 510, 511; Nagel/Gottwald, a. a. O., Rn. 45).
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